Mieten-Deckel

„Das Vertrauen in die regulierenden Kräfte des Marktes war zu groß“

Verfassungsrechts-Professor Christian Pestalozza hält die Senatsidee für richtig,

BK
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Bundesverfassungsgericht

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© ktg karlsruhe tourismus gmbh

Berliner KURIER: Alte und neue Berlinerinnen und Berliner stöhnen über die Mieten, wer eine Wohnung hat, zieht nicht mehr um. Ist der Mietpreisdeckel bei maximal acht Euro also nur gerecht?

Christian Pestalozza: Man kann bei jeder starren Grenze fragen, warum dieser Betrag und kein anderer? Das haben exakte Ziffern so an sich. Wenn das vom Alter der Wohnung und von sonstigen Staffelung nachvollziehbar ist, dann wird es auch dem Bundesverfassungsgericht ausreichen. Das verlangt ja keine Ideallösung, sondern eine, die nachvollziehbar und vertretbar ist. Da muss man sich also die Begründung für die Preisfestsetzung ansehen.

Christian Pestalozza ist emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der FU Berlin. 

Christian Pestalozza ist emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der FU Berlin. 

© FU Berlin

Ist denn grundlegend der Eingriff in den Markt rechtens?

Wir sind in einem Sektor, der nicht völlig dem Markt überlassen werden soll. Es geht ja um Daseinsvorsorge und das muss reguliert werden können. Das ist in der Tendenz in Ordnung und entspricht sogar einer sozialstaatlichen Verpflichtung.

Welche Rechtsgüter sind berührt?

Einerseits die Wohnungseigentümer. Das Eigentum ist laut Verfassung geschützt. Gleichzeitig soll Eigentum, das sozial relevant ist und auf dessen Nutzung die Bevölkerung angewiesen ist, dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Zwischen beiden muss vermittelt werden. Es darf auch nicht die soziale Komponente zu sehr im Vordergrund stehen, sodass der Eigentümer daran gehindert wird, sein Eigentum zu bewirtschaften . Er muss eine Ertragsmöglichkeit haben. Auch diese ist durch die Verfassung geschützt. Und andererseits müssen auch diejenigen, die sehr wenig Geld haben, ein Dach über dem Kopf haben. Das muss der Staat in eine Balance bringen. Man kann die Eigentümer beschränken und zugleich die Mieter unterstützen. Die Bewertung hängt dann vom Ergebnis ab.

Man muss auch an kleine Wohnungseigentümer denken?

Ja, da muss ein schonender Ausgleich her. Das ist ziemlich kompliziert. Wieso ist etwa die Mietobergrenze bei älteren Gebäuden niedriger als bei neuen? Da sind die Instandhaltungskosten ja höher.

Wohnen ist Teil des Gemeinwesens. Hat man das in den letzten Jahren vergessen, wenn man sich die Spekulationen vergegenwärtigt?

Die Politik hat dem Markt vertraut. Sie wollte nicht alles in die Hand nehmen. Man hat es nicht unterschätzt, aber das Vertrauen in die regulierenden Kräfte des Marktes war vielleicht zu groß. Man war sehr zurückhaltend. Beim Mietspiegel etwa sieht man dieses Zögern. Als Grundlage zulässiger Höchstmieten wurde hier eine Statistik genommen, die bedeutet, dass der Vermieter dafür sorgen kann, dass die Obergrenze ständig steigt. In Berlin hat man die Zeichen der Zeit erkannt.

Es gibt kein Recht, dass man in Berlin in der Innenstadt wohnt, heißt es aber oft. Falsch?

Es gibt keinen Anspruch, an beliebiger Stelle zu wohnen, selbst wenn in der Berliner Verfassung ein Recht auf angemessenen Wohnraum garantiert ist. Der Berliner hat vielleicht ein Recht darauf, dass sich der Staat darum kümmert, dass die Miete angemessen ist. Aber das heißt nicht, dass ich die freie Wahl habe.

Berlin schreitet nun als Bundesland voran. Es gibt aber auch ein Gutachten aus diesem Jahr, das die Verfassungskonformität infrage stellt. Bricht nicht Bundesrecht Landesrecht, ist nicht das Bürgerliche Gesetzbuch maßgeblich?

Das ist die erste Frage des Juristen: Die beste Regelung nützt nichts, wenn der falsche Gesetzgeber sie trifft. So ist das im Grundgesetz geregelt. Viele meinen, der Bund sei wegen des Mietrechts zuständig. Die Frage ist, wie viel Bewegungsspielraum für das Land bleibt. Als Gegenargument heißt es, es gehe nicht um das Mietrecht, sondern das Wohnungswesen. Das fällt in die Zuständigkeit der Länder. Darüber kann man diskutieren, es wäre aber keine automatische Lösung des Problems. Selbst wenn das Land zuständig wäre, müsste es auf das Bundesrecht Rücksicht nehmen. Die Vertragsfreiheit des Bundes kann dadurch nicht begrenzt werden. Man muss sich in dessen Konzeption einfügen. Da hilft auch nicht, dass man die Regelung auf fünf Jahre begrenzt. Wir haben in dem Bereich keine Rechtsprechung. Da werden wir Klarheit erst dann haben, wenn das Landes- oder das Bundesverfassungsgericht dazu Stellung genommen hat.

Der Vorstoß ist also in diesem Sinne vernünftig?

Die Ungeklärtheit dieser Rechtsfragen ist für das Land Berlin kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Man muss das Risiko in Kauf nehmen, wenn man einen Handlungsbedarf erkennt. Wenn der Bund, aus welchen Gründen auch immer, nicht tätig wird, ist es völlig legitim, dass ein Land die Dinge in die Hand nimmt. Dazu würde ich jeden Landesgesetzgeber ermuntern. Wenn das vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand hat, dann wissen wir es dann zumindest.

Wäre es vielleicht auch hilfreich, wenn andere Bundesländer Berlin folgen würden?

Das ist heilsam, weil so etwas den Bund zum Handeln bewegt. Das Problem müsste bundeseinheitlich geregelt werden, weil es bundesweit existiert. 

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