Als wenige Minuten später die Feuerwehr mit 75 Mann eintrifft, haben sich bereits mehrere Bewohner durch das völlig verqualmte Haus über die Treppen ins Freie gerettet. Doch nachdem die Retter das Treppenhaus betreten und den Brand gelöscht haben, machen sie einen traurigen Fund.
Mutter mit Kindern in Aufzug eingesperrt
„Zwei Kinder im Alter von sieben und 13 Jahren sowie deren 62-jährige Großmutter mussten bewusstlos aus einem Aufzug gerettet werden“, so ein Sprecher der Einsatzkräfte. Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei hatten die 62-Jährige und ihre Enkel versucht, mit dem Fahrstuhl nach draußen zu gelangen. Doch aufgrund des dichten Qualms funktionierte die Technik des Aufzugs nicht, schließlich brachen alle drei Menschen ohnmächtig zusammen. Während der Zustand der Kinder im Krankenhaus stabilisiert werden konnte, kam für ihre Oma jede Hilfe zu spät: Sie stirbt noch in der Nacht.
Erst mit zahlreichen Polizeikräften können die Gaffer zurückgedrängt werden.
© Pudwell
Gleichzeitig spielen sich vor dem Mehrgeschosser tumultartige Szenen ab. „Schaulustige, aber auch evakuierte Bewohner des Hauses drängten sich nah an die Rettungskräfte und Brandbekämpfer heran, so dass weitere Polizeikräfte angefordert werden mussten, um die Arbeit von Feuerwehr und Sanitätern zu gewährleisten“, so der Polizeisprecher.
Schaulustige stehen Rettungskräften im Weg
Nach Augenzeugenberichten kommt es dabei zu teils unfassbaren Szenen. So sollen mehrere Dutzend Schaulustige und Gaffer den Rettungskräften im Weg gestanden haben, um mit ihren Handys Videos des Einsatzes zu machen. Vereinzelt sollen Feuerwehrleute sogar angepöbelt und beschimpft worden sein. Erst als die Polizei mit Diensthunden anrückt, lässt sich der Mob von der Einsatzstelle abdrängen.
Feuerwehrmann bringt ein Kind vom Brandort in Sicherheit.
© Pudwell
Jetzt laufen die Ermittlungen der Polizei auf Hochtouren – denn die Fahnder gehen von schwerer Brandstiftung aus. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, könnten der oder die Täter aufgrund der verstorbenen 62-Jähigen auch wegen eines Tötungsdelikts angeklagt werden.
Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com