Auch für ihn wäre laut Richterin Regina Alex aber eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung statt versuchten Mordes möglich. Bedeutet: maximal fünf Jahre statt lebenslanger Haft. Die anderen fünf kommen möglicherweise sogar mit Bewährungsstrafen davon – wegen Beihilfe zur Körperverletzung.
„Hätte nur einer ernsthaft gesagt: Wir lassen das“
Empörung bei Staatsanwalt Martin Galge. Er sei „auf die Erklärung bei der Urteilsverkündung“ gespannt. Denn für den Ankläger erfüllt die Tat vom vergangenen Dezember aufgrund der Heimtücke ganz klar den Tatbestand des versuchten Mordes. Detailliert beschrieb Galge, wie die Flüchtlinge (16 bis 21 Jahre) aus Syrien und Libyen am 25. Dezember 2016 auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße laut lachend den schlafenden Obdachlosen bemerkt hätten. Und der Hauptangeklagte Nour N. ein Taschentuch anzündete und es auf die Kleidung des Obdachlosen legte.
„Hätte nur einer ernsthaft gesagt: Wir lassen das – der Angeklagte N. hätte sicher aufgehört“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer weiter. Aber niemand hielt ihn ab. Stattdessen stiegen die jungen Männer lachend in eine U-Bahn und fuhren einfach davon. Nur weil mehrere Zeugen das Feuer bemerkten und sofort löschten, entging der Obdachlose einem qualvollen Feuertod.
Das Urteil soll am kommenden Dienstag fallen.
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