Sie lernten sich über eine Partnerschaftsanzeige kennen, sie telefonierten, sie trafen sich. Ein 91-Jähriger glaubte an die späte Liebe. Wenige Wochen später fehlen ihm mehrere zehntausend Euro – geliehen an eine Frau, die er für seine Freundin hielt. Die Polizei ermittelt und warnt vor der fiesen Masche.
Love-Scamming: Kontakt über eine Zeitungsanzeige
Kennengelernt haben sich der Senior aus Nordhessen und die Unbekannte vor wenigen Wochen über eine Partnerschaftsanzeige, die die Frau in einer Zeitung aufgegeben hatte. Es folgten Telefonate und ein erstes Treffen.
Mit vorgetäuschten romantischen Gefühlen und dem Vorwand, es ernst zu meinen, erschlich sie sich laut Polizei Vertrauen und Zuneigung des 91-Jährigen. Zu eindeutigen Liebesbekundungen kam es rasch.
Dann gab die Frau eine finanzielle Notlage vor: Sie müsse Erbschaftssteuer zahlen und bat um ein Darlehen. Der Senior zeigte sich hilfsbereit und ließ seiner vermeintlichen Freundin zweimal Geld zukommen – in dem Glauben, ihr aus der Klemme zu helfen.
Die Betrügerin hatte eine Partnerschafts-Anzeige in der Zeitung aufgegeben. (Symbolbild)
© Udo Kreikenbohm / Imago
Betrug fliegt auf – die Beute ist bislang verschwunden
Zurückgezahlt wurde nichts. Stattdessen forderte die Frau telefonisch weiteres Geld. Jetzt flog der Schwindel auf. Der 91-Jährige wandte sich an die Polizei. Das Geld konnte bisher nicht zurückgeholt werden, die Täterin ist unbekannt.
Ein Einzelfall ist die Tat nicht. Betroffen sind nach Angaben der Polizei regelmäßig alle Altersklassen, die Täter gehen dabei besonders raffiniert vor.
Wie man sich vor Liebesbetrug schützen kann
Grundsätzliches Misstrauen bei Kontaktaufnahmen von Unbekannten rät die Polizei – ob über Internet, Messenger oder Telefon.
Zurückhaltung gilt auch bei persönlichen Daten wie Anschrift oder Geburtsdatum: Jede Information ist für Täter ein Mittel mehr, um zu täuschen, um Geld zu bitten oder sogar zu erpressen.
Geld sollte niemand an Personen überweisen oder übergeben, die er nicht persönlich kennengelernt hat.
Und selbst nach einem Treffen gilt: Geldforderungen kritisch hinterfragen, sich Angehörigen oder Freunden anvertrauen, im Zweifel die Polizei einschalten.
Wer bereits gezahlt hat, sollte Chatverläufe und E-Mails sichern und Strafanzeige erstatten.
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