Lohnerhöhung für Eltern

Wolfgang Büser
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Eine "Gehaltserhöhung", von der zumindest die Eltern unter den Mitarbeitern etwas haben, für die sie nicht mal Steuern zahlen, könnte etwa so aussehen: Die Firma stellt für die Sprösslinge der Mitarbeiter kostenlos eine betriebliche Kita zur Verfügung. Eine andere, für die Mitarbeiter steuerlich ebenso günstige Variante: Das Unternehmen übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für eine außerbetriebliche Kita-Betreuung des Nachwuchses. Auch eine "freiwillige Sonderzahlung" des Betriebes kann nach den neuen Lohnsteuerrichtlinien in einen steuerbegünstigen Kita- oder Kindergartenzuschuss umgewandelt werden. Was aber nicht funktioniert: Wenn das laufende Gehalt vonz. B. 2000 Euro auf 1900 Euro reduziert wird, dazu aber auf einmal 100 Euro angeblicher Kita-Zuschuss gezahlt werden. Für solche Tricksereien gibt es keine Steuervergünstigung.------------------------------* ARD-und ZDF-Rechtsexperte Wolfgang Büser gibt jeden Mittwoch im Berliner KURIER Tipps zu aktuellen Fragen.

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