Die Innenverwaltung leitet die Unterschriften jetzt an die zwölf Bezirksämter weiter, die innerhalb der nächsten 15 Tage die Gültigkeit der Unterschriften prüfen. Danach begutachtet die Innenverwaltung, ob das Volksbegehren die formalen und inhaltlichen Kriterien laut Landesabstimmungsgesetz erfüllt. Dafür gibt es keine Frist. Sie leitet das Ergebnis der inhaltlich zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu, die wiederum dem Senat eine Beschlussvorlage vorlegt.
Sollten Zweifel an der Zulässigkeit des Volksbegehrens bestehen, muss die Innenverwaltung dem Landesverfassungsgericht das Volksbegehren zur Entscheidung vorlegen. So sind zum Beispiel Volksbegehren zum Landeshaushaltsgesetz unzulässig. Diese Überprüfung beginnt jedoch erst am Dienstag.
Solche Zweifel äußerte bereits Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Er wies darauf hin, dass mit einem entsprechenden Gesetz gegen hohe Mieten Folgekosten in Höhe von 3,3 Milliarden Euro in fünf Jahren auf den Landeshaushalt zukommen könnten. Er halte es für sinnvoll, vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, ob ein solch tiefer Eingriff in das Budgetrecht des Parlaments verfassungsgemäß sei, sagte Geisel.
Der Verein „Mehr Demokratie“ hält diese gerichtliche Klärung für „unnötig“ und „politisch motiviert“. Das Landesverfassungsgericht habe bereits 2009 im Zusammenhang mit dem Kita-Volksbegehren festgestellt, „dass finanzwirksame Volksbegehren in Berlin zulässig sind und es hat auch keine Obergrenze festgelegt“, erklärte Vorstandssprecher Oliver Wiedmann. Deshalb sei eine erneute Prüfung vor Gericht nicht notwendig und verzögere nur unnötig das Volksbegehrensverfahren.
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