Zweimal kurz das Fernlicht aufblitzen lassen, damit der Entgegenkommende rechtzeitig vor dem Blitzer vom Gas geht – für viele Autofahrer ist das ein Freundschaftsdienst unter Kollegen. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Nein! Für den Gesetzgeber ist es schlicht eine Ordnungswidrigkeit – also verboten. Doch wann überhaupt darf man die Lichthupe einsetzen?
Nur in zwei Fällen sind Hupe und Lichthupe erlaubt
Der Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) behandelt Schall- und Leuchtzeichen – also Hupe und Lichthupe – völlig gleich und lässt sie in genau zwei Situationen zu: wenn man sich oder andere gefährdet sieht – und außerorts, um den eigenen Überholvorgang anzukündigen. Das war's.
Ein Blitzer ist selbstredend keine Gefahr im Sinne des Gesetzes, im Gegenteil: Geschwindigkeitskontrollen werden aufgestellt, um Gefahrenstellen zu entschärfen.
Wer den Gegenverkehr per Lichthupe warnt, missbraucht also ein Warnzeichen – und riskiert ein Verwarngeld von 5 Euro. Wer andere mit der Lichthupe blendet oder belästigt, zahlt 10 Euro.
Lichthupe ist kein eindeutiges Signal
Auch wenn sie meist nett gemeint ist, die Lichthupe ist kein so eindeutiges Signal, wie viele denken. Laut StVO ist sie ein Warnzeichen – und der andere kann sie genau so lesen: als Hinweis auf Gefahr, auf eine Panne, auf ein Hindernis hinter der Kurve. Wer nur „Fuß vom Gas, da steht ‚ne Radarfalle“ meint, löst im Zweifel beim anderen eine ganz andere Assoziation aus.
Das kann zu kritischen Situationen und gar zum Unfall führen. Wer einen Wartenden per Lichthupe in die Einfahrt winkt, gewährt einen Vorrang, den die StVO gar nicht kennt. Auch das kostet 5 Euro – und im schlimmsten Fall kracht es, weil beide etwas anderes verstanden haben.
Genauso beliebt ist die Lichthupe an der Ampelkreuzung: Man hat selbst schon Gelb, bremst ab – und blinkt dem entgegenkommenden Linksabbieger kurz zu, dass er noch vor einem herumziehen kann. Nett, aber riskant. Denn was der eigene Verzicht nicht regelt, ist der Verkehr auf der Spur nebenan: Dort gibt vielleicht bei Gelb noch einer Gas, statt zu bremsen und fährt dann dem Abbieger direkt in die Seite.
Man sollte sich also auch nie auf die Lichthupe anderer verlassen.
Und was ist mit Blitzer-App und Radarwarner?
Deutlich teurer wird die technische Variante. Paragraf 23 der StVO verbietet es, als Fahrer ein Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das Verkehrsüberwachung anzeigt oder stört – vom klassischen Radarwarner bis zur Blitzer-App auf dem Handy oder der entsprechenden Funktion im Navi. Fällig werden dafür 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Der beliebte Ausweg „dann macht das eben die Beifahrerin" funktioniert nicht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass auch dann ein verbotenes Benutzen vorliegt, wenn ein anderer Insasse die App mit Billigung des Fahrers geöffnet hat (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23).
Legal bleibt also nur, sich vor Fahrtantritt über Radarkontrollen zu informieren – oder im Radio die Blitzermeldungen zu hören.
Die Blitzer-App auf dem Smartphone während der Fahrt nicht genutzt werden.
© Bode/Imago
Und wann darf man auf die Hupe drücken?
Wann darf man die Hupe, also das Schallzeichen, einsetzen. Was zum Beispiel sind gefährliche Situationen, in denen der Ton erlaubt ist?
Wenn das Auto neben einem plötzlich und gefährlich knapp die Spur wechselt und man mit der Hupe auf sich aufmerksam macht.
Wenn durch eine genommene Vorfahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sein könnten.
Wenn ein Auto bei laufendem Verkehr so ausgeparkt wird, dass es dadurch zu einem Unfall kommen könnte.
Dazu kommt das Schallzeichen außerorts beim Überholen – um dem vorausfahrenden Fahrer die Überholabsicht zu signalisieren. Das ist aber keine Pflicht und wird in Deutschland auch kaum gemacht. Innerorts ist es dagegen tabu, mit Hupe wie mit Lichthupe.
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