Ein schlichtes Holzkreuz, in schwarzen Lettern der Name eingraviert: Hanna. Stets schmücken frische Blumen das Grab. Ein kleiner Engel steht auf dem Kreuz. Der Tod der 18-jährigen Abiturientin hat viele Menschen bewegt. Nun fiel das Urteil gegen ihren Killer: Lebenslange Haft für David G.
Schuldig des Mordes sowie der versuchten Vergewaltigung. Der Richter: „Er hat das Mädchen verfolgt, weil es in seinen Fantasierahmen passte.“ Regungslos nahm der 31-Jährige, der jahrelang faul zu Hause saß, am Computer spielte oder Pornos ansah, die Höchststrafe entgegen.
Immer der gleiche Pulli vor Gericht. Hannas Mörder David G. lebte in einem Milieu moralischer Verelendung und beginnender Verwahrlosung.
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In der Nacht zum 16. Mai riss er Hanna, die so fröhlich, voller Ideen und zugleich zurückhaltend war, jäh aus dem Leben. Sie kam von der Feier einer Freundin, war auf dem Heimweg nach Kaulsdorf. Ihr Vater erwartete sie. Stunde um Stunde.
David G. sah Hanna erstmals am U-Bahnhof Frankfurter Allee. Der Richter: „Sie haben Hanna verfolgt, von hinten angefallen. Sie wollten Sex. Sie war arglos, wehrte sich, schrie.“ Da würgte G. sein Opfer. Qualvolle fünf bis acht Minuten lang. Der Richter: „Um den Angriff zu verdecken. Hanna hatte keine Chance.“ Es geschah nahe dem Bahnhof Wuhletal. Nur 200 Meter von ihrem Elternhaus entfernt.
Fassungslos folgten Hunderte dem Trauerzug, als Hanna K. beigesetzt wurde. Sie hatte gerade ein Einser-Abi gemacht, wollte Ärztin werden. Der Richter: „Ein derartiges Verbrechen ist der Albtraum aller Eltern.“ Einen bewegenden Brief hatte Hannas Vater schon veröffentlicht. Jetzt meldete er sich vor dem Urteilsspruch für den Mörder noch einmal schriftlich zu Wort. Er war es, der ihre letzten beiden SMS-Nachrichten erhalten hatte, am Morgen nach der Tat das Blaulicht am Tatort nahe seines Hauses und schließlich das Foto seiner ermordeten Tochter ansehen musste.
Hanna wurde nur 18 Jahre alt.
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Ein langer, schmerzhafter Weg sei es, den seine Familie seit Hannas Tod gehen müsse. „Ein Weg der Ohnmacht, des Schmerzes, der Trauer und der Fassungslosigkeit.“ Die Familie geht ihn, weil sie sicher ist, dass Hanna es so gewollt hätte. Weil sie die Erinnerung an die intensive und schöne gemeinsame Zeit nicht verlieren will.
Den Prozess gegen ihren Mörder aktiv begleiten, das konnten Hannas Eltern und Schwestern nicht. Zu groß die Angst, dem Mann, der ihnen das Wertvollste nahm, gegenüberzustehen. Keine neuen Bilder im Kopf, die das Geschehen noch plastischer machen würden und die schönen Erinnerungen überlagern. „Davor hatten und haben wir Angst.“
Mindestens zwei Jahre braucht es in so traumatischen Fällen, bis man sich dem Geschehen ganz stellen kann, weiß Gerichtspsychologe Dr. Werner Platz. Das Urteil könne nur ein erster Schritt sein, zur Ruhe zu kommen. Genugtuung bedeutet es für Hannas Familie nicht. „Das Urteil mag juristisch gerecht sein, auch wenn es Hanna, deren Leben auf (…) unerträgliche Weise beendet wurde, und deren Lebensträume wir mit ihr im Mai begraben mussten, nicht gerecht werden kann“, schreibt Hannas Vater. Den Schmerz kann man nicht wegsperren.
Ein schlichtes Grab auf dem Friedhof direkt neben Hannas Wohnsiedlung. Ein Leben, das so reich zu werden versprach und nicht gelebt werden darf.
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Die vom Ankläger beantragte Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld – eine Haftentlassung nach 15 Jahren auf Bewährung wäre ausgeschlossen – stellten die Richter bei Hannas Mörder nicht fest: „Da fehlen uns die juristischen Voraussetzungen.“
Der Anwalt von Hannas Eltern war dennoch zufrieden mit dem Urteil. Er glaube nicht, dass G. nach 15 Jahren freikommt: „Es wird keine gute Sozialprognose für ihn geben. Ich halte ihn weiter für sehr gefährlich.“ Beendet ist das Verfahren nicht: Der Verteidiger kündigte Revision an. Er bezweifelt, dass der einfach gestrickte G. voll schuldfähig ist. KE., SHI
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