Gericht: Kündigung durch Bezirk rechtens

Landesparteitag der AfD Berlin muss ausfallen

Der Bezirk hat den Vertrag für den Saal rechtmäßig gekündigt, urteilte das Gericht.

Annika Leister
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Mitglieder der AfD beim Landesparteitag 2017 in der Zitadelle Spandau

Mitglieder der AfD beim Landesparteitag 2017 in der Zitadelle Spandau

© Paul Zinken/dpa

Das Gericht entschied, dass die Vergabepraxis des Bezirks, „bezirkliche Räume nur den im Bezirk gebildeten Kreisverbänden oder Bezirksgruppen für lokal begrenzte Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, rechtlich nicht zu beanstanden ist".  Das Bezirksamt verstoße auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, so das Gericht, denn es gehe bei anderen politischen Parteien ebenso vor.

Im Mai 2018 hatte die AfD schon einmal einen Landesparteitag im Gemeinschaftshaus Lichtenrade abgehalten. Doch auch auf eine andere Vergabepraxis in der Vergangenheit könne die AfD Berlin sich nicht berufen, urteilte das Gericht. Das Bezirksamt habe damals der Fehlvorstellung unterlegen, es handele sich bei den angemeldeten Veranstaltungen um Veranstaltungen auf Bezirksebene.

Bezirksamt vermietet nur an Orts- und Kreisgruppen

Der Landesverband der AfD hatte für diesen Sonntag seinen Parteitag in Lichtenrade geplant, die Veranstaltung aber nicht entsprechend angemeldet. Der Nutzungsvertrag für das Gemeinschaftshaus wurde von dem Tempelhofer AfD-Bezirksverband abgeschlossen. Erst durch Presseanfragen erfuhr der zuständige Stadtrat Jörn Oltmann (Grüne), dass dort eine Veranstaltung mit Landesbezug stattfinden sollte.

Oltmann kündigte den Vertrag daraufhin am 23. August auf. Er begründete den Schritt vor allem mit einer im Mai diesen Jahres geänderten Nutzungsordnung des Bezirksamts, in der festgelegt ist, dass der Bezirk seine Räume Kreisgruppen und Bezirksverbänden zur Verfügung stellt, nicht aber für Veranstaltungen der Landesparteien. „Wir wollen so die kommunalpolitische Willensbildung stärken“, so Oltmann.

Der AfD-Landesparteitag, auf dem die Partei ein neues Schiedsgericht wählen wollte, fällt damit ganz aus. „Eine Verlegung an einen anderen Ort lässt unsere Satzung jetzt nicht mehr zu“, sagte AfD-Sprecher Ronald Gläser der Berliner Zeitung am Dienstag. Termin und Ort des Parteitags müssten sieben Tage im Voraus bekanntgegeben werden.

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