Ausgangspunkt für den irren Pinkelprozess war die Klage eines Mieters, der sich dagegen wehrt, dass sein ehemaliger Vermieter die Kaution (insgesamt 3000 Euro) einbehält. Nach Auszug stellte der nämlich fest, dass der wertvolle Badezimmerboden im Gäste-WC versaut war. Schaden: 1935,90 Euro.
„Ich pinkle wie ich will“, verrät Bernd Kyritz (64). Aber: „Ich mach’s auch wieder sauber.“ Was Frau Petra (sind 34 Jahren verheiratet) auf die Palme bringt: „Wenn er die Klobrille nicht runtermacht, ist es mächtig kalt, wenn man sich nachts verschlafen hinsetzt.“
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„Wenn wir zu Hause eine Fete feiern, gibt’s für die Freunde eine Sitz-Anweisung“, sagen Kathi (23) und Philipp (30) aus Hohenschönhausen, der selbst alles im Sitzen erledigt. Das Urteil finden sie gut – wer denkt auf dem Klo schon an den Boden?
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„Im Stehen ist es zwar angenehmer, da ich aber keinen Stress mit meiner Freundin bekommen will, erledige ich es meistens im Sitzen“, gesteht Denis (21) aus Moabit. Wann Melanie ihm trotzdem auf die Schliche kommt? Wenn die Klobrille oben ist.
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„Für mich ist es selbstverständlich, mich auf dem Klo hinzusetzen. Das wurde mir schon als kleiner Junge beigebracht“, sagt Chris, Angestellter aus Friedrichshain. Freundin Lena zum Urteil: „Gut, dass der Mieter recht bekommen hat.“
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„Da ich von Anfang an Putzdienst im Bad hatte, erledige ich das Kleine im Sitzen“, sagt Dachdecker Daniel (25). Freundin Jessica (24, Elektronikerin) zum Urteil: „Womit sich Gerichte so beschäftigen müssen... Jeder kann zu Hause doch machen, was er will.“
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Doch der Handwerker, der das Bad begutachtete, sagte vor Gericht aus: Der Schaden sei nur rund um die Kloschüssel entstanden. Ein Hinweis darauf, dass der Marmorboden nicht falsch gereinigt worden war, sondern dass hier ständig Urin beim Stehen-Pinkeln den Marmorboden verätzte.
Der Richter führt in seinem Urteil aus: „Es bedarf vorliegend keiner näheren Erörterung, ob in der heutigen Zeit das Urinieren im Stehen eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt. Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmende »Zähmung« des Mannes ist Urinieren im Stehen durchaus weit verbreitet. Man muss mit Auseinandersetzungen mit vor allem weiblichen Mitbewohnern rechnen, nicht aber mit der Verätzung des Marmorbodens.“
Er kommt zu dem Schluss: „Insoweit wäre es Sache des Beklagten (also des Vermieters, d. Red.), auf die besondere Empfindlichkeit des Bodens hinzuweisen.“ Denn selbst der Handwerker gab an, dass der Hersteller dieser Böden mit Pflegehinweisen auf die Risiken aufmerksam macht.
Deshalb urteilte der Richter für den Pinkler. Die Kaution von 3000 Euro muss freigegeben werden.
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