Dass sie sehr verzweifelt war, ließ der Brief erkennen, den Christel Humphreys an uns schickte. Die Schwerkranke braucht dringend eine Rehabilitations-Maßnahme. Die war aber von der Krankenkasse abgelehnt worden. Nun kann sie doch in die Klinik.
Zwei Krebserkrankungen hatten bei der Rentnerin aus Charlottenburg zu schweren Lympherkrankungen geführt. Hinzu kommen weitere chronische Krankheiten. Sie sagt: „Nichts ist mehr wie früher, meine Kraft ist nur noch so klein.“ Genug Probleme, um mutlos zu sein. Das war Christel Humphreys auch, als sie die Ablehnung der Reha bekam. Begründung: Sie hatte bereits im vergangenen Jahr eine Reha. Aber: „Es geht mir trotz intensiver Nachsorge und Therapie zu Hause schon wieder sehr schlecht. Ich brauche dringend Anwendungen täglich über mehrere Stunden in der Spezial-Klinik.“ Grundsätzlich können stationäre Reha-Maßnahmen nur alle vier Jahre durchgeführt werden. Nur wenn der Gesundheitszustand es erfordert, kann davon abgewichen werden.
Daraufhin riet ich Frau Humphreys, mit dem Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse zusätzlich aktuelle medizinische Befunde von Fachärzten der Charité einzureichen. Heike Weinert von der Techniker Krankenkasse: „Gerade wenn eine Reha vor Ablauf der dafür gesetzlich vorgesehenen Fristen beantragt wird, ist es wichtig, dass möglich umfassende medizinische Unterlagen vorliegen. Nur so können wir uns ein Bild vom Gesundheitszustand der Patienten machen und genehmigten jetzt die Reha.“ DÜBB
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