Panketal - Was ist denn das, fragt sich mancher, wenn er plötzlich eine Rechnung erhält. So auch Daniel Kanter (22), dem der KURIER aber helfen konnte.Als die "letzte außergerichtliche Mahnung" bei Daniel Kanter ankam, konnte sich der Student nicht erinnern, im Internet einen Vertrag eingegangen zu sein. Aber laut Rechnung hatte er gleich drei Verträge. "Ich kann mich an nichts erinnern", so sagte er zu seiner Mutter Sabine (41). Geld hat er als Student 'eh kaum. "Ich lebe vom BAföG." Die Mutter beschloss resolut: "Dann wird eben nicht gezahlt ", und schrieb das auch an web.de.Dort hatte man den Vorgang schon an ein Inkassobüro weitergeleitet. So wuchs der Vorgang schnell auf rund 100 Euro an. Trotzdem waren die Kanters nicht bereit, zu zahlen.Da hatte Mutter Sabine die zündende Idee: "Wir bitten den KURIER um Hilfe. Vielleicht können die etwas bewirken." Können sie! Die Sonderreporter sprachen mit web.de und erfuhren: "Ein schriftlicher Vertragsschluss ist bei online geschlossenen Verträgen nicht erforderlich, weshalb auch kein entsprechender Vertrag zugesendet werden kann." Es hatte sich, so eine web.de-Sprecherin, um einen Testvertrag gehandelt, der extra hätte gekündet werden müssen. Nun aber lenkte man bei web.de kulant ein und erließ dem Studenten die Schulden.------------------------------INFOHilfe bei Internet-ProblemenWelche Rechte und Pflichten haben Internetnutzer? Darüber informiert das Verbraucherinformationsportal www.surfer-haben-rechte.de Die Themen sind zum Beispiel soziale Netzwerke, Lebensmittelbestellung im Netz und Bezahldienste, Probleme im Netz, Tests von Stiftung Warentest. Verstöße von Anbietern gegen gesetzliche Regelungen können geneppte Internet-Surfer hier melden. Die Verbraucherschützer gehen dann dagegen vor.------------------------------
Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com