Wenn ein Job endet, fangen oft die Streitigkeiten an. Auch dann, wenn Arbeitgeber glauben, Beschäftigte während der Kündigungsfrist einfach „nach Hause schicken“ zu können. Doch damit ist jetzt Schluss: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass pauschale Freistellungen in Arbeitsverträgen unzulässig sein können. Der Grund: Sie benachteiligen Arbeitnehmer unangemessen.
Wer gekündigt wird, darf nicht pauschal direkt vor die Tür gesetzt werden. Das hat das BAG jetzt entschieden (Symbolbild).
© Vira Simon/imago
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