Kudamm, Heerstraße, Stadtring

Die Raserstrecken der PS-Idioten

Beteiligt sind meist junge deutsche Männer türkischer oder arabischer Abstammung.

Gerhard Lehrke
Lesezeit 2 Min
Auf Kudamm, Heerstraße und Stadtring tobt der Tempowahn (Symboldbild).

Auf Kudamm, Heerstraße und Stadtring tobt der Tempowahn (Symboldbild).

© imago/Jürgen Ritter

Vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2018 zeigte die Polizei 353 solcher Rennen an. Seit der Verschärfung der Strafen im Oktober 2017 allein 150, erklärte die Senatsinnenverwaltung auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Daniel Buchholz. Damit stieg der Monatsschnitt seit Oktober 2017 von sechs auf 18. Das liegt unter anderem daran, dass die Polizei häufiger an Raser-Strecken kontrolliert, seit am 1. Februar 2016 ein Autofahrer am Tauentzien starb, der von einem Raser gerammt worden war.

Raser sind meist Männer

Lieblings-Rennstrecke ist der Kudamm: 2017 wurden zehn Rennen angezeigt, im ersten Halbjahr 2018 waren es bereits acht. Sehr viel „beliebter“ wurde der Stadtring: Wurde 2017 nur eine Wettfahrt festgestellt, waren es bis Mitte 2018 schon acht.

An der Spitze der Rennstrecken liegen 2018 außerdem Heerstraße (9 Anzeigen) und Siemensdamm (6). Beteiligt sind meist junge deutsche Männer türkischer, arabischer oder russischer Abstammung. Inzwischen wird es auf den Plätzen eng, wo die Polizei beschlagnahmte Autos abstellt.

Zuständig für die Strafverfolgung ist die Amtsanwaltschaft. Sie betreibt 213 Strafverfahren wegen der neuen Gesetzeslage – mehr als die 150, weil auch die Flucht vor einem Polizeiauto zu illegalen Rennen gezählt wird.

Verschärfung der Gesetzeslage

Die ersten Urteile wurden gefällt: Ein Raser vom Kudamm bekam beispielsweise sechs Monate auf Bewährung, sein Auto wurde einzogen. Bei 20 Monaten auf Bewährung für einen Mann, der betrunken mit bis zu 200 km/h vor der Polizei geflüchtet war, legte die Amtsanwaltschaft Berufung ein: Das war ihr zu mild.

Seit Oktober 2017 kann schon die Teilnahme an illegalen Rennen zwei Jahre Haft bringen. Wird jemand gefährdet, sind es bis zu fünf, bei schweren Verletzungen oder Tod eines Menschen bis zu zehn Jahre.

Beim Raser-Crash starb 2016 ein Unbeteiligter im Jeep. 

Beim Raser-Crash starb 2016 ein Unbeteiligter im Jeep. 

© ABIX

Anlass der Verschärfung war auch der Tod von Michael W. (69) am Tauentzien. Das Landgericht verurteilte die beiden „Rennfahrer“ zu lebenslanger Haft. Das Mord-Urteil wurde vom Bundesgerichtshof kassiert, es muss neu verhandelt werden.

Buchholz fordert angesichts der Zahlen: „Illegale Autorennen gefährden das Leben unschuldiger Verkehrsteilnehmer und sind hart zu bestrafen! Die Polizei sollte die Kontrollen ausweiten und den gefährlichen Rasern klare Grenzen setzen.“

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