Kriminologe Professor Thomas Feltes von der Ruhr-Uni Bochum sagt: „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Polizeibeamte eine Pflicht zum Ausweichen, wenn der Angeklagte offensichtlich im schuldausschließenden Zustand handelt.“ Ob das der Fall war, muss jetzt die Staatsanwaltschaft klären. Immerhin handelte es sich bei Andrea H. um eine psychisch kranke Frau, die in einer Klinik untergebracht werden sollte. Als sie die Polizisten mit einem einem Messer angriff, wurde sie erschossen (KURIER berichtete). Feltes: „Die Polizeiausbildung in Deutschland berücksichtigt zu wenig, dass die Beamten es immer häufiger mit Drogenkranken, psychisch kranken oder dementen Menschen zu tun haben.“
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Diesen Polizisten griff Andrea H. an...
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... und verletzte ihn mit dem Messer.
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Nach dem Messerangriff rief die Polizei um Verstärkung.
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In dieser Hochhaus-Siedlung am Senftenberger Ring ereignete sich das Drama.
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Polizisten stehen vor dem Haus, in dem Andrea H. erschossen wurde.
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Eine ganze Polizei-Hundertschaft war kurz nach dem tödlichen Schuss am Tatort.
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Die eingewickelte Leiche von Andrea H. wird von Gerichtsmedizinern abtransportiert.
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Soviel steht fest: Andrea H. starb an inneren Blutungen infolge der Schussverletzung.
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