Aus dem Fenster im vierten Stock hat Bernhard Zemke (60) eine Super-Aussicht. Er sieht nicht nur den Trubel auf dem „Kolle“, sondern auch die ganze Skyline der City Ost – den Fernsehturm, den Berliner Dom, das Hotel Park Inn. „Ohne das Fenster hätten wir auch viel weniger Licht in der Wohnung“, sagt Zemke, der seit 2001 im Haus lebt. Das Licht fällt durch das Fenster ins Zimmer seines 16-jährigen Sohnes und von dort in den Flur. Zemke ist zornig. Er sagt: „Wem bringt es etwas, bei uns und in den drei Etagen darunter die Seitenfenster zuzumauern?“
Mieter wehren sich gegen Zumauer-Attacke
Das ist eine merkwürdige Geschichte: Die landeseigene Gewobag, der das Haus gehört, beantragte im Juli 2014 die Modernisierung des Gebäudes aus dem 19. Jahrhundert. Bei der Prüfung fielen dem Bezirk die vier Seitenfenster auf. Sie waren 1984, also noch in der DDR, von der Kommunalen Wohnungsverwaltung (KWV) als Brandschutzfenster eingebaut worden. Der Bezirk forderte nun einen Beweis dafür, dass der Einbau damals offiziell genehmigt wurde. Doch wie sollte das gehen? Viele DDR-Akten der gar nicht mehr existierenden KWV sind längst verschollen. Da entschied der Bezirk: Ohne Genehmigung müssen die Fenster eben weg!
Bernhard Zemke will sein Fenster im vierten Stock behalten. Er hat eine tolle Aussicht.
© Markus Wächter
Seither schwelt der Streit zwischen Bezirksamt, Gewobag und den Mietern, die sich gegen die Zumauer-Attacke wehren. Inzwischen hat sich auch die Landespolitik eingeschaltet. Denn es gibt den leisen Verdacht, dass hinter der Haltung des Bezirks ein wirtschaftliches Interesse steckt. Denn falls er das unbebaute Nachbargrundstück mit Berlins längster Sitzbank je an Privat-Investoren verkaufen will, könnten die vier Fenster ein Problem werden. Grund: Für die Genehmigung eines Neubaus ist es rechtlich ein großer Unterschied, ob er an eine Brandwand mit oder ohne Fenster grenzt.
Und nun? Der Bezirk Pankow äußert sich derzeit nicht zu dem Streit, aber bei der Gewobag heißt es, eine Lösung sei nah. Der Linken-Politiker Michail Nelken schlägt eine „Genehmigung auf Widerruf“ vor. Damit wäre die verlangte Sofort-Zumauerung vom Tisch. Sie würde höchstens nachgeholt, sollte das Nebengrundstück wirklich umgenutzt werden.
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