Berlin - Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz will der Senat ab Februar mit drastischen Bußgeldern ahnden. Wer zum Beispiel Bier an Kinder verkauft, muss mit 1500 statt bisher 400 Euro Strafe rechnen (KURIER berichtete). Ronald Gorny sprach mit Gesundheits-Senatorin Katrin Lompscher über mögliche weitere Konsequenzen.KURIER: Können höhere Bußgelder skrupellose Verkäufer wirklich stoppen?Lompscher: Sie erhöhen selbstverständlich die abschreckende Wirkung und sind Teil eines umfassenden Konzepts für den Jugendschutz.Was steht dabei im Mittelpunkt?Alkohol und Tabak sind ein Schwerpunkt bei der Suchtprävention. Auch im Unterricht und in Jugend-Freizeiteinrichtungen spielt Suchtprävention eine wichtige Rolle. Die Senatsverwaltung für Gesundheit fördert zwei berlinweite Projekte zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Bei der Kampagne "Na klar" und dem Mitmach-Parcour "Volle Pulle Leben" wird anschaulich vor den Gefahren des Alkohol- und Nikotin-Konsums gewarnt.Müssen die Bezirke nicht aber auch mehr Kontroll-Personal bekommen?Das haben sie schon 2008, unter anderem im Zusammenhang mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz. Außerdem sind die Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst so verändert worden, dass auch am späten Abend und an Wochenenden Kontrollen möglich sind.Der Bezirk Lichtenberg hat vor einigen Jahren erfolgreich jugendliche Testkäufer mit Zustimmung der Eltern eingesetzt. Was halten Sie davon?Ich bin da sehr skeptisch. Minderjährige sollte man dafür nicht missbrauchen.------------------------------
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