Diese Tatvorwürfe seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr haltbar, so Horst Nothbaum, Sprecher der zuständigen Cottbuser Staatsanwaltschaft. Nach dem zweiten Verdächtigen hatten die Polizei seit Tagen gesucht, der andere Tatverdächtige saß bereits in Untersuchungshaft.
Kein dringender Tatverdacht mehr
Nun sagte Nothbaum: „Bei der nunmehr gegebenen Sachlage ist ein dringender Tatverdacht – der zwingende Voraussetzung für den Erlass, aber auch für die Aufrechterhaltung eines Haftbefehls ist – nicht mehr zu belegen.“ Deshalb wurde der eine Verdächtige aus der U-Haft entlassen, gegen den anderen wurde gar nicht erst ein Haftbefehl erlassen.
Das ist eine überraschende Wende in diesem Fall, der natürlich auch deshalb für Aufsehen gesorgt hatte, weil sexuelle Gewalttaten von Asylbewerbern gegen einheimischen Frauen immer wieder für Verunsicherung sorgen und schnell zu Demos nicht nur von rechtspopulistischen Gruppen führen.
Vorwurf des Verschweigens
Zudem wurde in diesem Fall auch noch der Vorwurf erhoben, dass die Polizei den Fall nicht sofort öffentlich gemacht hatte. Die Polizei dementierte dies und sagte, dass man zuerst die Tatverdächtigen ermitteln wollte, bevor diese durch vorschnelle Pressemeldungen gewarnt werden.
Nothbaum sagte, dass die Kripo sehr intensiv und „mit hohem Nachdruck“ nach dem zweiten Tatverdächtigen gesucht hat. Als er gefunden war, wurde er vernommen. „Der zweite Tatverdächtige hat die Tat in Abrede gestellt und sich dahin eingelassen, nicht am Tatort gewesen zu sein“, sagte Nothbaum.
Spuren entlasten Verdächtigen
Es wurden auch andere Zeugen vernommen sowie die sogenannten Sachbeweise ausgewertet – also zum Beispiel auch die Spuren am Tatort. „Die gehörten Zeugen konnten die Vorwürfe nicht bestätigen“, sagte der Behördensprecher. „Die Ergebnisse der Spurenauswertung haben den Tatvorwurf ebenfalls nicht erhärten können, sondern haben die Tatverdächtigen entlastet.“
Erschwerend kam hinzu, dass die 15-Jährige die Tatverdächtigen namentlich benannt hatte und erzählt hatte, dass sie diese bereits vor der Tat gekannt habe. „Doch die Zeugin hat den zweiten Tatverdächtigen nicht an Hand von Fotos identifizieren können.“
Die Ermittler betonen, dass dies der Ist-Zustand der Ermittlungen sei. Es sei völlig offen, was passiert ist und ob es einen sexuellen Missbrauch gab oder nicht. „Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen“, sagte Nothbaum. Ob die 15-Jährige möglicherweise nicht die Wahrheit gesagt ist, ist unklar. „Jedenfalls hat sie ihre Aussage nicht wiederrufen. Gegen sie wird auch nicht ermittelt“, sagte Nothbaum. Es sei beim derzeitigen Ermittlungsstand nur so, dass die Beweise nicht für Haftbefehle ausreichen.
Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com