Uraltes Gesetz

Historische Regel: Was Kleingartenbesitzern droht, wenn Sie diese Vorschrift missachten!

In vielen Berliner Kleingärten gilt die Ein-Drittel-Regel: Wer zu wenig anbaut, riskiert Ärger bis hin zur Kündigung. Das müssen Berliner Pächter wissen.

Foto von Autor/Autorin: Mariella Mandurino
Lesezeit 4 Min
Wer in Berlin einen Kleingarten pachtet, muss auch gewissen Regeln folgen.

Wer in Berlin einen Kleingarten pachtet, muss auch gewissen Regeln folgen.

© Joko/Imago

Kurzgeschorener Rasen, eine Terrasse mit Grill und Hortensien am Zaun. Für viele Berliner klingt das nach der perfekten Laube. Doch genau dieses Idyll kann Sie den Garten kosten. Denn wer in der Hauptstadt eine bestimmte Art einer Parzelle pachtet, übernimmt neben einem sehr günstigen Vertrag eine Pflicht, die viele unterschätzen: Auf einem Drittel der Fläche muss wirklich gegärtnert werden.

Berliner Kurier

Mit einem Abo weiterlesen

Sie haben bereits ein BK+ Abo?

*