Im Rechtsstreit um Wohnungen und Häuser, die einem arabischstämmigen Clan in Berlin zugerechnet werden, muss die Staatsanwaltschaft eine Niederlage hinnehmen. Das Berliner Landgericht lehnte die Einziehung mehrerer Immobilien und weiterer Vermögenswerte eines 27-jährigen Mannes ab, weil die Beweise nicht ausgereicht haben, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Es sei „nicht nachweisbar, dass die Immobilien mit Geldern aus Straftaten finanziert worden seien“. Es könne „nicht ausgeschlossen werden“, dass die Bezahlung aus legalen Quellen erfolgt sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
Mit Geld aus Straftaten Häuser gekauft
Der Prozess um acht Immobilien in Berlin hatte im Januar begonnen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der junge Mann aus einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie von 2015 bis 2019 mit Geld aus Straftaten die Immobilien kaufte oder Anteile an ihnen erwarb. In einem der Fälle habe er als Besitzer einer Firma einen Kauf in Höhe von rund einer Million Euro getätigt. Der Anwalt des Mannes hatte das im Prozess bestritten.
Gegen den Mann war zuvor ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche geführt worden. 2020 wurde das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Insgesamt 77 Immobilien in einem hohen Millionenwert, die dem Berliner Clan zugerechnet werden, waren in einer spektakulären Aktion im Juli 2018 vorläufig sichergestellt worden. Polizei und Staatsanwälte gingen davon aus, dass diese Häuser, Wohnungen und Grundstücke mit Geld aus Straftaten gekauft wurden. Dabei soll es auch Bareinzahlungen aus dem Ausland und Überweisungen gegeben haben. Eine Entscheidung des Landgerichts zu mehreren der Immobilien ist bereits rechtskräftig. ■
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