Kein Geld für Tatort-Vorspann

Gerichtsurteil

BK
Lesezeit 1 Min

München Kein neuer Geldsegen für die Schöpferin des Vorspanns der ARD-Krimireihe "Tatort". Der Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa (75) steht keine Nachvergütung zu, entschied das Münchner Oberlandesgericht. Sie müsse auch nicht als Urheberin des berühmten Trailers genannt werden.Der Vorspann war 1969 entstanden, dafür hatte die Grafikerin einmalig 2500 Mark bekommen. Dies soll nach dem Urteil des Gerichts genügen. "Der Vorspann ist für den Erfolg der Serie von untergeordneter Rolle", erklärte der Richter. Außerdem sei es "unüblich, die Schöpfer von Vorspannen zu nennen", und die Klägerin habe sich 40 Jahre lang nicht beschwert.In der Vorinstanz hatte Böttrich-Merdjanowa mit ihrer Klage gegen den Bayerischen und Westdeutschen Rundfunk noch weitgehend Recht bekommen.

Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com

Lesen Sie mehr zum Thema