Katastrophenwarnung

Papiere, Medikamente – Das gehört alles in den Notfallrucksack

Im Fall einer Evakuierung muss einiges beachtet werden.

Dorothea Nitzsche
Lesezeit 3 Min
Warnung auf das Smartphone: Die Warn-App NINA des Bundes informiert über Katastrophen.

Warnung auf das Smartphone: Die Warn-App NINA des Bundes informiert über Katastrophen.

© BBK/Bundesamt für Bevölkerungsschutz/obs

Welch ein Schock für die Bewohner: Drei Dörfer sind am Donnerstagabend wegen eines Waldbrandes südwestlich von Berlin evakuiert worden. Etwa 500 Menschen in Frohnsdorf, Klausdorf und Tiefenbrunnen mussten ihre Häuser verlassen. Sie sollten nur das Nötigste – Papiere, Medikamente – mitnehmen. Doch welche Papiere sind wirklich nötig und was gilt es schnell einzupacken, wenn eine Katastrophenwarnung ausgelöst wird?

Ganz wichtig ist zunächst: Ruhe bewahren. Klingt einfach, ist es aber im Ernstfall oft nicht. „Die Sicherheit von Menschen hat immer Vorrang vor allen Brandbekämpfungsmaßnahmen“, sagt eine Sprecherin vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Also: Erstmal kurz durchatmen und dann mit Ruhe und Bedacht die Sachen zusammensuchen.

Was gehört alles ins Notfallgepäck?

Sollte es zu einer Notsituation kommen und man wird aufgefordert, schnell die Wohnung zu verlassen, gibt es eine oberste Grundregel: Nie mehr mitnehmen als in einen Rucksack passt. „Ein Rucksack ist praktischer als ein Koffer, da beide Hände frei sind", gibt das BBK den Tipp. Eingepackt werden sollten: 

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Für Kinder eignet sich ein Brustbeutel oder eine sogenannte SOS-Kapsel mit Name, Geburtsdatum und Anschrift. Diese Kapseln gibt es in Apotheken und Drogerien zu kaufen. 

Welche Dokumente sind wichtig?

Am besten ist es, sich zu Hause eine Dokumententasche vorzubereiten und für den Notfall bereit zu legen, in der alles Wichtige drin ist. Dazu gehört: 

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Besonders sorgfältig wäre es, diese Dinge noch mitzunehmen: Zahlungsbelege für Versicherungen, Bescheide der Agentur für Arbeit, offene Zahlungsansprüche, Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen und, falls vorhanden, den Grundbuchauszug.

Was gilt es beim Verlassen der Wohnung zu beachten?

Ganz klar ist: Keine Person darf zurückbleiben. Das steht an erster Stelle. Alle Türen und Fenster schließen, aber nicht abschließen, damit Einsatzkräfte die Räume im Zweifel schnell durchsuchen können.

Was passiert mit meinen Haustieren?

„Diese Frage muss im Einzelfall entschieden werden. Die Unterbringung von Haustieren in einer Notunterkunft bei einer Evakuierung muss vorab mit den Einsatzkräften vor Ort oder mit der örtlichen Behörde geklärt werden", heißt es vom BBK.

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Hotline für Hilfsangebote

Wer im Zusammenhang mit dem riesigen Waldbrand in Brandenburg seine Hilfe anbieten will, kann sich bei einer Hotline melden. Menschen werden gebeten, auf der Nummer (033748) 74750 anzurufen, wie die Stadt Brandenburg an der Havel am Freitag mitteilte. Mit der Hotline soll auch die Leitstelle in Brandenburg an der Havel entlastet werden, wo bislang zahlreiche Anrufer etwa Unterkunft und Decken angeboten hätten, sagte ein Sprecher. (dpa)

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