Sabine A. (59) aus Pankow: Das Amtsgericht hat angefragt, ob ich zehn Jahre nach der Scheidung die Vormundschaft für meinen Ex, ein schwerer Alkoholiker, übernehmen möchte. Warum ich?Gemäß Paragraf 1897 Abs. 5 BGB soll bei der Auswahl eines Betreuers auf verwandtschaftliche und sonstige Bindungen Rücksicht genommen werden. Dazu gehören auch geschiedene Ehepartner. Sie werden jedoch nur zur Betreuerin bestellt, wenn Sie sich bereit erklärt haben. Sie können nicht gezwungen werden. Teilen Sie Ihre Absage dem Gericht mit.
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