Nach der Beißattacke seines Hundes Sunny auf ein zehnjähriges Mädchen ist ein 38-jähriger Berliner zu 3000 Euro Strafe verurteilt worden. Der Mann habe das Tier pflichtwidrig im Hinterhof seines Wohnhauses von der Leine gelassen und sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag sein Urteil. Der Staffordshire-Terrier-Mischling hatte das Kind im Juli 2017 im Stadtteil Wedding in den Arm gebissen. Der Angeklagte wurde zudem wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und Körperverletzung verurteilt.
Die damals Zehnjährige spielte mit einer Freundin, als der geständige Angeklagte seinen etwa fünfjährigen Hund von der Leine ließ. Als sie aus Angst weglaufen wollte, sei sie hingefallen und in den rechten Unterarm gebissen worden, schilderte das Mädchen im Prozess.
„Vorher hatte Sunny noch nie gebissen“
Zwei Polizisten wollten zweieinhalb Stunden später die Personalien des Angeklagten feststellen. Der Mann habe sich geweigert und um sich geschlagen, sagten die Beamten. Ein 28-Jähriger erlitt Prellungen.
Der Angeklagte bat um Entschuldigung. „Vorher hatte Sunny noch nie gebissen“, sagte der Arbeitslose. Warum sein Hund das Kind angegriffen hat, könne er nicht sagen. Das Tier sei danach von der Polizei beschlagnahmt und bis heute nicht an ihn zurückgegeben worden.
Mit der Strafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwältin hinaus, die eine Strafe von 1800 Euro beantragt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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