Am Montag hat die neue Spezialabteilung begonnen, die Organisierte Kriminalität wirksamer zu bekämpfen, teilten Justizverwaltung und Generalstaatsanwaltschaft gestern mit. Denn durch ein neues Gesetz hat der Staat mehr Möglichkeiten, durch Verbrechen zusammengetragenes Vermögen zu beschlagnahmen. Es kann nun bereits eingezogen werden, wenn die Herkunft des Geldes unklar ist. Sogar dann, wenn die Straftat, aus der das Vermögen stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Früher musste der Staat noch beweisen, dass Geld aus Verbrechen stammt.
Laut Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gehört die neue Abteilung zur Hauptabteilung Wirtschaft. Hier sollen „Experten zu Steuerrecht, Korruptionsdelikten und Geldwäsche ihr Wissen bei der Aufklärung von Finanzströmen und Vermögenswerten unbekannter Herkunft einbringen“, so Koppers.
In der Startphase arbeiten in der Abteilung eine Staatsanwältin und ein Staatsanwalt sowie vier im Thema Vermögensabschöpfung besonders qualifizierte Rechtspflegerinnen. Anfang 2019 werden zwei weitere Staatsanwälte ihren Dienst antreten.
Damit, so die Hoffnung, werden künftig häufiger Erfolge wie im Juli gelingen. Damals waren 77 Immobilien im Wert von mehr als neun Millionen Euro beschlagnahmt worden. Sie sollen einer arabischen Großfamilie gehört haben.
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