Mannheim - Kommt die Zeugin nicht nach Mannheim, dann besucht das Gericht sie eben in der Schweiz. Im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann ist alles möglich. "Das Landgericht Mannheim hat um Rechtshilfe bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ersucht", bestätigt Gerichts-Sprecherin Stefanie Völker. Dabei geht es um die Vernehmung einer Zeugin. Rund zwei Wochen vor der mutmaßlichen Vergewaltigung von Sabine W. sei Kachelmann auch beim Sex mit der Schweizerin plötzlich brutal geworden, so die Frau, die aber nicht in Deutschland aussagen will. "Jetzt liegt es an den Schweizer Kollegen, über den Antrag zu entscheiden. Erfahrungsgemäß dauert das längere Zeit", so Völker. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt - das Urteil dürfte durch den Abstecher in die Schweiz wohl nicht mehr im März fallen ...
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