Sina Y. (28) aus Oranienburg: Im Dezember informierte die "Turm ErlebnisCity" Nutzer des Fitnesscenters über Preiserhöhungen für Aufbuchungen in Sauna und Sportbad zum 1. Januar. Dürfen die das?Die Verbraucherzentrale hält die Erhöhung für unzulässig, weil in den AGB nicht klar geregelt ist, welche konkreten Gründe zu einer nachvollziehbaren Preiserhöhung führen können. Mitglieder können den Vertrag bei einseitiger Änderung fristlos kündigen oder verlangen, zu bisherigen Preisen weiter trainieren zu können. Wir werden "Turm-City" abmahnen.
Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com