Jobcenter zahlt nicht immer

BK
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Üblich: Droht einem ALG-II-Empfänger wegen Energieschulden die Stromsperre, hilft das Jobcenter zumindest mit einem Darlehen aus - vor allem dann, wenn von der Stromsperre auch noch im Haushalt lebende Kinder betroffen sind. Doch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz befand jetzt: Sind die Stromschulden das Ergebnis eines "sozialwidrigen Verhaltens", muss das Jobcenter auch dann nicht zahlen, wenn noch Kinder im Haushalt leben. Im verhandelten Fall hatte der ALG-II-Empfänger schon einmal Stromgeld vom Jobcenter erhalten, das dann aber für andere Zwecke ausgegeben. Noch einmal einspringen muss das Jobcenter hier nun eindeutig nicht mehr (Az. L 3 AS 557/10 B ER).

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