Noch sechs Wochen

Jetzt kommen die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl

Wichtige Post flattert in die Briefkästen – bald wählt die Hauptstadt!

VH mit dpa
Lesezeit 2 Min
Eine Wahlbenachrichtigung für die Wahlwiederholung für die Bundestagswahl im Jahr 2021 in Berlin liegt auf einem Tisch.

Eine Wahlbenachrichtigung für die Wahlwiederholung für die Bundestagswahl im Jahr 2021 in Berlin liegt auf einem Tisch.

© Sebastian Gollnow/dpa

Es geht los: Knapp sechs Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl startet in Berlin der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Rund 2,4 Millionen Berlinerinnen und Berliner dürfen gespannt sein – die ersten Umschläge sollen schon am Dienstag in den Briefkästen landen!

Ich habe keine Wahlberechtigungen, was jetzt?

Aber bis alle Wahlberechtigten erhalten, kann es tatsächlich einige Tage und sogar Wochen dauern. Wer bis spätestens den 2. Februar keine bekommen hat, sollte sich kümmern, denn spätestens dann sollten alle Wahlberechtigten ihre Unterlagen erhalten haben. Sie können sich mit der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, in Verbindung setzen und klären, ob sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

In der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl können die Wählerverzeichnisse eingesehen werden. Falls Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, besteht in diesem Zeitraum die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl müssen die Wahlberechtigten über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis benachrichtigt worden sein.

Und was steht in so einem Brief? Mit der Wahlbenachrichtigung erfahren Sie, dass Sie offiziell im Wählerverzeichnis stehen und somit wählen dürfen. Auf dem Schreiben finden Sie auch die Adresse Ihres Wahllokals, am Wahltag, dem 23. Februar, sollten Sie das Schreiben unbedingt mitbringen, damit bei der Stimmabgabe keine Probleme auftauchen.

Jetzt beginnt der Versand der Wahlberechtigungen

Wer lieber von zu Hause aus wählt, kann mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigung auch Briefwahlunterlagen beantragen. Diese gibt es allerdings erst ab dem 10. Februar, aber bevor die Stimmzettel gedruckt werden können, müssen die Parteien und Kandidaten endgültig feststehen.

Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann man ein Wahllokal aufsuchen. Es besteht dann allerdings die Gefahr, zurückgewiesen zu werden, falls man nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, dass nach Angaben der Bundeswahlleiterin.

Aber bis dahin können Sie sich die Termine schon mal schön deutlich im Kalender im Vermerken.

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