Jetzt amtlich: Sie dürfen im Wald Gangster jagen Dienstwaffe muss aufs Verbrecherbein gerichtet werden

Feuer frei für Förster

Gerhard Lehrke
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Berlin - Waldbrandstifter oder Wildschwein-Wilderer müssen die rächende Kugel des Försters fürchten: Berlins Forstbeamte dürfen auf sie schießen!In einer Verwaltungsvorschrift regelt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, unter welchen Umständen einer der rund 40 Forstbeamten mit Dienstbüchse auf Missetäter feuern darf. Grundsätzlich darf es der Waidmann nicht auf einen Blattschuss absehen: Er muss auf die Beine zielen. Vorher muss er warnen, gegebenenfalls durch einen Schuss in die Luft, sagt die Vorschrift, die an Regeln für Polizisten angelehnt ist - das "Gesetz über die Anwendungen unmittelbaren Zwangs" mit dem netten Kürzel UZwG Berlin.Vor allen Dingen muss dem Förster bekannt sein, dass der Mensch, den er anvisiert, ein Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr Haft) begangen hat, flüchten oder die Missetat erst noch begehen will. Bei Vergehen wie Wilderei, wo die Strafe niedriger ist, muss der Täter zusätzlich Schusswaffe oder "Explosivmittel" haben. Unter Umständen darf der Förster außerhalb des Waldes schießen, wenn etwa ein Meuchelmörder nach der Tat aus dem Tann entrann.Marc Franusch vom Landesforstamt: "Seit Menschengedenken hat kein Förster mehr auf einen Menschen geschossen." Umgekehrt sei letztmals 1908 ein Förster in Berlin erschossen worden. Der Fall in Köpenick wurde nie geklärt.------------------------------Zwischenzeile: RUND 40 FORSTBEAMTE TRAGEN DIENSTWAFFEN

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