Der Winter-Ärger für Grundstücksbesitzer: Sie müssen die Wege vor ihrem Besitz von Schnee und Eis räumen - der Bundesgerichtshof stellte dazu aber fest: Das gilt nicht in jedem Fall. Will es gar nicht mehr aufhören zu schneien oder bilden sich witterungsbedingt innerhalb kürzester Zeit ständig neue Eisflächen, ist ein solcher Winterdienst als "zwecklos" anzusehen, muss man ihn auch nicht mehr verrichten. Allerdings: Kommt ein Passant dann bei einem Unfall vor dem Grundstück zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer nachweisen, dass er hier wirklich machtlos war (Az. VI ZR 219/04).
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