Die kleinen Äuglein sind geschlossen. Geborgen ruht der Rüde in den Händen eines Polizisten. Der Welpe ist nach langen Strapazen endlich in Sicherheit. Ein Tierarzt päppelt ihn derzeit auf. Doch noch ist unklar, ob er Spätfolgen davontragen wird.
Polizisten des Abschnitts 35 in Wedding hatten den schwarzen Vierbeiner am Freitag in Obhut genommen. Beim anschließenden Tierarzt-Check wurde festgestellt, dass das Hündchen viel zu früh von der Mutter getrennt worden war. Eine Polizeisprecherin: „ Dieser Umstand und die Tatsache, dass es sich um einen Verkauf auf offener Straße handelte, der über eine Online-Kleinanzeigen-Plattform inseriert wurde, deuten darauf hin, dass es sich hier um einen unseriösen und zudem illegalen Verkauf gehandelt haben könnte.“ Gegen den geldgierigen Tierquäler wird nun wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
Die Polizei warnt vor unseriösen und illegalen Inseraten, in denen Tiere angeboten werden.
© Polizei
Leider ist dies kein Einzelfall. Deshalb rät die Polizei, keine Tiere über eine Online-Kleinanzeigen-Plattform zu kaufen. „Ein seriöser Züchter würde sich stets für die Käufer interessieren und aufzeigen, unter welchen Umständen die Tiere leben“, erklärt die Polizeisprecherin.
In Deutschland darf ein Hundewelpe erst im Alter von mehr als acht Wochen von seiner Mutter getrennt werden. Empfohlen wird, den Welpen sogar bis zum Ende der zwölften Woche bei der Mutter zu lassen.
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