Illegale Autorennen

Der Richter, vor dem die Kudamm-Raser zittern

Der Fall wird vor dem Landgericht seit Beginn der Woche neu aufgerollt.

Katrin Bischoff
Lesezeit 3 Min
Peter Schuster ist der Vorsitzende der 40. großen Strafkammer.

Peter Schuster ist der Vorsitzende der 40. großen Strafkammer.

© Benjamin Pritzkuleit

Der Prozess um die sogenannten Kudamm-Raser wird ab Montag vor dem Landgericht neu aufgerollt. Eine Verurteilung wegen Mordes ist noch nicht vom Tisch.

Der Jeep wurde regelrecht durchbohrt. Der Fahrer war sofort tot. 

Der Jeep wurde regelrecht durchbohrt. Der Fahrer war sofort tot. 

© ABIX

Seinen Namen werden vielleicht nicht viele kennen, aber Fälle, über die der Berliner Richter Peter Schuster urteilen musste, machten auch über die Grenzen der Hauptstadt hinaus von sich reden. Lebenslang hieß etwa das Urteil gegen den sogenannten Stückelmörder, der sein Opfer zerteilt und zehn Jahre lang in einer Kühltruhe aufbewahrt hatte – um die Rente weiterzukassieren. Lebenslang hieß auch das Urteil gegen den Darkroom-Mörder, der drei Menschen mit K.o.-Tropfen getötet hatte.

Er ist immer für eine Überraschung gut

Ab Dienstag wird der Jurist wieder über zwei Männer zu Gericht sitzen, die es deutschlandweit wegen ihrer Tat und der darauffolgenden Verurteilung in die Schlagzeilen schafften: die Kudamm-Raser Hamdi H. und Marvin N. Sie töteten bei einem illegalen Autorennen auf dem Kudamm einen unbeteiligten Autofahrer, als der Audi A6 von Hamdi H. mit Tempo 160 bis 170 in den Wagen des 69-Jährigen krachte. Dafür wurden sie im Februar 2017 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt – ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte bei einem solchen Delikt.

Der Angeklagte Marvin N. wurde im ersten Prozess zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt.

Der Angeklagte Marvin N. wurde im ersten Prozess zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt.

© Paul Zinken/dpa

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil, gesprochen von Schusters Kollegen Ralph Ehestädt, im März allerdings auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Die BGH-Richter schlossen zwar nicht aus, dass es sich um Mord gehandelt haben könnte. Doch reichten ihnen dafür die Gründe nicht. Die Akten landeten bei Peter Schuster.

Seit sechs Jahren leitet Schuster die 40. Große Strafkammer, die als Schwurgericht Fälle von Mord und Totschlag sowie versuchten Tötungsdelikten verhandelt. Der drahtige 60-jährige Vater von zwei Kindern ist ein durchaus kommunikativer Mensch, der auch in seinen Sitzungen auf einen gewissen – manchmal schwarzen – Humor nicht verzichtet. Und der immer für eine Überraschung gut ist. 

Bei großen Prozessen hat er Lampenfieber

So auch in diesem Verfahren. Schon lange vor Beginn des neuen Raser-Prozesses sorgte seine Kammer mit einem Beschluss für Aufsehen. Schuster lehnte nach dem BGH-Spruch die Haftentlassung von Marvin N. ab. Begründung: Es bestehe gegen den Mann, der mit seinem Auto nicht direkt in den tödlichen Unfall involviert war, weiterhin ein dringender Tatverdacht des Mordes sowie Fluchtgefahr. Die Richter um Schuster nahmen in dem Beschluss zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit an, dass der neue Prozess sehr wohl ergeben werde, dass Marvin N. als Mittäter eines vorsätzlich begangenen Tötungsdelikts in Betracht komme.

Auch Hamid H. wurde im ersten Prozess zur Höchststrafe verurteilt.  

Auch Hamid H. wurde im ersten Prozess zur Höchststrafe verurteilt.  

© Gregor Fischer/dpa

Damit ist eine erneute Verurteilung wegen Mordes nicht unwahrscheinlich. Unklar ist, ob der Prozess am Dienstag vorankommen wird. Die Anwälte von Marvin N. hatten nach dem Beschluss zur Haftfortdauer angekündigt, sich Gedanken über einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer machen zu wollen. Sie sprachen von einer Vorverurteilung. 

Der Prozess wird bei Peter Schuster trotz der langen Erfahrung vermutlich noch immer für etwas Aufregung sorgen – das Interesse an dem Verfahren ist deutschlandweit groß. In einem Interview mit dieser Zeitung hatte er einmal gesagt, er habe mitunter Lampenfieber. Bei großen Prozessen sei er schon aufgeregt. 

Für die Verhandlung sind bisher insgesamt 19 Prozesstage terminiert. 

Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com

Lesen Sie mehr zum Thema