Hosen runter im Tewaag-Prozess

Eine Richterin redet Klar-Sex

Vorsitzende will eine Ebene mit dem Angeklagten finden. Aber darf man so scharf nachfragen?

Florian Thalmann und Alexander Schmalz
Lesezeit 2 Min

© imago/McPhoto Lizenz

Der erste Prozesstag gegen Ben Tewaag (39), den Promi-Sohn von Uschi Glas, war auch ein Seelenstrip, der zur Porno-Vorlesung wurde (KURIER berichtete). Es ging um erotische Fesselspiele mit Elena C. (26) und Leila S. (23). Tewaag soll Elena geschlagen haben. Er sagte: „Im Reflex“, weil sie ihn blutig kratzte. Doch wirklich schlüpfrig wurde es, als die hübsche Amtsrichterin mit der blonden Mähne wollte, dass der Angeklagte die „Hosen runterlässt“.

Barbara Odenthal: „Waren Sie entblößt?“, „Sind Sie von einer Dame geritten worden?“, „Wurde Ihnen zu zweit einer geblasen?“ Scharfe Fragen in einem öffentlichen Prozess. Doch ist das auch vertretbar, sich so als Vorsitzende auszudrücken? Experten meinen: Ja!

Eine langjährige Gerichtsbeobachterin zum KURIER: „Ihre Prozessführung ist ruhig und sachlich. Sie ist nicht vulgär, sondern sie passt sich dem Thema an, um so eine Ebene mit dem Angeklagten zu finden.“ Berlins Justizsprecher Dr. Tobias Kaehne arbeitete zehn Jahre als Amtsrichter, kennt ähnliche Situationen. Er ist sich sicher: Rücksicht nehmen und dennoch die Wahrheit aufdecken, ist oft eine Gratwanderung. „Man kennt die Menschen, die man befragt, vorher nicht“, sagt Kaehne. Deshalb muss ein Richter improvisieren können. „Immer mit dem Ziel, so zu kommunizieren, dass die Fragen verstanden werden und die Leute sich ernst genommen fühlen.“

Rechtlich gibt es für den Prozess-Jargon kaum Vorschriften. „Man darf natürlich nicht in Vulgärsprache verfallen, es gibt Grenzen“, sagt er. „Aber wenn man den Eindruck hat, dass es gut für die Kommunikation ist, wenn man einen bestimmten Sprachstil wählt, ist das in den meisten Fällen in Ordnung.“

Barbara Odenthal arbeitet im Moabiter Kriminalgericht, sitzt meistens im Saal 370. Für Furore sorgte sie 2009, als sie den ehemaligen West-Berliner Polizeibeamten und Ex-Stasi-Spitzel Karl-Heinz Kurras wegen illegalen Waffenbesitzes zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hatte. 2013 verurteilte sie einen Bestatter zu drei Jahren Haft, weil dieser die Urnen lieber bei sich ins Büro stellte, als beizusetzen. Mal sehen, wie es Ben Tewaag ergeht. Der Prozess wird am 17. Juni fortgesetzt.

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