Eine Werbung hat seinem Ruf geschadet. Volkssänger Heino befindet sich in einem Rechtsstreit mit der AfD Uckermark. Grund dafür ist eine Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke. Denn ein Vorsitzender der AfD Uckermark (Brandenburg) hat Heinos Namen zu Werbezwecken für seinen Wahlkampf genutzt. Jetzt fordert der Schlagersänger 30.000 Euro Schadenersatz.
Volksmusiker Heino ist empört: Die AfD macht mit seinem Namen politische Werbung.
© Bodo Schackow
Mit einem Abo weiterlesen
Sie haben bereits ein BK+ Abo?
*