Heike S. (48): Kein Geld für den Tierarzt. Das Thema beschäftigt jetzt die Politik.

Dürfen Hartz-Empfänger Haustiere haben?

Norbert Koch-Klaucke Anka Seyfert
Lesezeit 3 Min

Berlin - Für ihren Kater "Süßer" würde Heike S. (48) aus Marzahn alles tun. Doch das Tier bekam einen Tumor und die Frau, die von Hartz IV lebt, viel Ärger. Weil sie nicht die Tierarztrechnung voll bezahlen konnte. Kein Einzelfall: Viele Hartz-IV-Empfänger können für die Kosten ihrer Lieblinge nicht aufkommen. Müssen sie darum jetzt auf Haustiere verzichten?Der Fall Heike S.: In einer Tierklinik stellte man bei ihrem Kater einen Blasentumor fest, schlug eine OP vor. Kostenvoranschlag: 500 Euro. "Die absolute Schmerzgrenze für mich", sagt Heike S. "Aber ich stimmte zu, zahlte 250 Euro an."Dem Kater wurde der Tumor entfernt. Frau S. bekam die Rechnung. "Ich sollte sofort 650 Euro zahlen." Da der Kater noch fünf Tage in der Klinik war, kostete die Behandlung jetzt 900 Euro. "Die hatte ich nicht, bat um Ratenzahlung. Das wurde abgelehnt." Die Klinik behielt den Kater.Frau S. ging vor Gericht. Urteil: Per einstweiliger Verfügung musste die Tierklinik die Katze herausgeben. Die Klinikchefin über ihr Handeln: "Wir machen leider oft die Erfahrung, dass wir kein Geld bekommen, wenn wir Ratenzahlung vereinbaren. Ich muss aber Gehälter zahlen, kann Tiere nicht gratis behandeln."Die Berliner CDU zeigt Verständnis für die Tierärzte. "Um solche Fälle zu verhindern, muss man Hartz-IV-Empfängern nicht die Tiere wegnehmen", sagt Sozial-Experte Gregor Hoffmann. "Wer ein Tier hat, aber nicht viel Geld für Futter oder den Arzt, muss selbst kürzer treten. Zum Beispiel weniger rauchen oder auf technische Geräte verzichten. Ein einfaches Handy tut's oft auch."Auch Claudia Hämmerling, tierpolitische Sprecherin der Grünen, rät Menschen mit wenig Geld, sich genau zu überlegen, ob sie sich ein Tier anschaffen und wenn ja welches. "Das kann ein sehr kostspieliges Hobby sein", warnt die Politikerin. Sie ist aber auch dafür, in Einzelfällen zu prüfen, ob Menschen mit wenig Einkommen, für die ein Tier ein wichtiger Hausgenosse ist, vom Amt unterstützt werden sollten. Also Hartz IV auch für Tiere?"Das geht nicht", sagt CDU-Mann Hoffmann. "Solche Kosten zu übernehmen, ist nicht Sache des Staates."------------------------------INFOMuss der Tierarzt Raten-Zahlung akzeptieren?Nein. Laut Gesetz dürfen die Ärzte Tiere einbehalten, wenn das Honorar nicht gezahlt wird. Allerdings nicht, wenn die "Beziehungen zwischen Halter und Tier von emotionalen Bindungen geprägt sind". Hartz IV-Empfänger sind in Berlin nicht von Hundesteuer befreit. Anträge auf Stundung oder Erlassen können aber gestellt werden, wenn der Hund bereits vor Eintritt der Bedürftigkeit angeschafft wurde.------------------------------BU: Die Politiker Gregor Hoffmann (CDU) und Claudia Hämmerling (Grüne).

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