Handwerker-Rechnungen und Spenden-Quittungen nicht vergessen

Das Wichtigste kommt in den Mantel

BK
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Egal, welche Anlagen für einen Steuerzahler sonst noch wichtig werden: Der vierseitige Hauptvordruck, der Mantelbogen, ist für alle erst einmal gleich.Als erstes kreuzt man an, was man mit seiner Steuererklärung genau abgibt: Das ist fast immer die "Einkommenssteuererklärung", mitunter der "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage", wenn man einen entsprechenden Sparvertrag abgeschlossen hat und als Single nicht mehr als 17.900 im Jahr an steuerpflichtigen Einkommen hatte. Von Normalverdienern dagegen selten anzukreuzen sind die "Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge" und die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages". Für alle weiter geht es dann mit den Angaben zur Person. Und auf der zweiten Seite verweist man auf die Anlagen, die man für seine Steuererklärung noch ausgefüllt, etwa auf die Anlage für den "Vorsorgeaufwand" oder die "AV" für die Altersvorsorge.Die Zeilen 47 und 48 zu den "Aufwendungen für die Berufsausbildung" sind vor allem für Studenten wichtig oder für Personen, die eine erste Berufsausbildung außerhalb eines normalen Ausbildungsverhältnisses machen. Für alle anderen gilt: Ausbildungskosten sind Werbungskosten, die in der Anlage "N" angegeben werden.In den Zeilen 49 bis 59 geht es um Mitgliedsbeiträge und Spenden für Parteien oder gemeinnützige Organisationen. Allerdings: Der Beitrag für den Freizeit-Sportverein ist nicht absetzbar.Behinderte machen ihre "Außergewöhnlichen Belastungen" auf der dritten Seite geltend. Dazu muss man den im Behindertenausweis vermerkten Behinderungsgrad und das Merkzeichen angeben. Danach gibt es den jeweiligen Behindertenpauschbetrag. Daneben können unter Umständen Fahrtkosten und pflegebedingte Aufwendungen geltend gemacht werden."Andere außergewöhnliche Belastungen", etwa Kosten für Arzneimittel, Kurkosten, der Zahnersatz oder die Brille, soweit sie nicht von der Krankenkasse erstattet wurden, können zwar in den Zeilen 68 und 69 festgehalten werden - aber anerkannt werden sie nur, wenn sie einen - gestaffelten - Anteil des Einkommens überschritten haben. Bei Singles ohne Kinder beispielsweise gelten bis zu einem Jahreseinkommen von 15340 Euro noch fünf Prozent "andere außergewöhnliche Belastungen" als zumutbar, werden nicht anerkannt.Bei den Ausgaben für "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen", die danach abgefragt werden, gibt es keine solche Zumutbarkeits-Grenze. Handwerkerleistungen sind bis zu 6000, haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20.000 Euro im Jahr absetzbar Wer etwa seine Wohnung renovieren ließ, gibt die Handwerkerkosten nun in Zeile 78 an - vorausgesetzt, er hat eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten.Auf Seite 4 geht es um Auslandseinkünfte, Verlustrückstellungen - Themen, die die meisten Steuerzahler kaum betreffen. Dennoch muss man auch diese Seite schauen. Bis 2008 wurde der Mantelbogen nämlich noch auf der Vorderseite unterschrieben, ab 2009 aber auf veränderten Formularen am Ende.------------------------------BU: Auch die Spenden und Mitglieds- beiträge an politische Parteien werden im "Mantelbogen" für die beabsichtigte Steuermin- derung geltend gemacht.

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