Und plötzlich haut es dich aus den Socken. „Ich habe von Freunden gehört, dass meine Wohnung dort angeboten wird, habe gleich meinen Computer angeschaltet – und traute meinen Augen nicht“, verrät sie dem KURIER. „Ich bin im Quadrat gesprungen, bin unglaublich sauer. Der ist dreist“. Die ehemalige Piraten-Kandidatin für den Bundestag meint ihren Ex-Vermieter. Im Januar 2013 stand der Weltenbummler und Eigentümer der Wohnung, der telefonisch sonst nur schwer erreichbar war, vor ihr. Mit einem Grinsen im Gesicht.
Otto, damals im Klausurenstress für die Uni und noch dazu einen Tag vor einer Operation, war wie vom Hammer getroffen. Er bräuchte seine Wohnung, sagte der Mann, er wolle jetzt fest in Berlin wohnen. Möglichst schnell. Also hopp hopp, raus mit dir, Eigenbedarf. Drei Monate Kündigungsfrist. Otto (ihr Chef ist der Bundestags-Abgeordnete Klaus Ernst, 60, Die Linke) packte Koffer und Kisten. Nach sechs Wochen war sie raus, zog nach Mitte. Eine Zwischenlösung an der S-Bahn. „Das hat mich jede Menge Nerven gekostet. Wer verliert schon gern sein Zuhause?“ Otto will nun unbedingt zurück in den Samariterkiez. Das dürfte schwierig werden. Denn allein bei „AirBnB“ gibt es für ihren Postleitzahlbereich mehrere Hundert Wohnungen, die als Ferienunterkünfte angeboten werden. Berliner müssen draußenbleiben.
In ganz Berlin gibt es 1800 gemeldete Ferienwohnungen, Experten lachen über diese Zahl. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen – angeblich sind es 12 000. Zwar existiert seit Mai 2014 das Zweckentfremdungsverbot, wonach Wohnungen nur mit Genehmigung in Ferienappartement umgewandelt werden dürfen – nur halten sich offenbar wenige daran.
Wie scheinbar im Fall von Cornelia Otto. Wollte der Ex-Vermieter die Wohnung nur, um mehr Euros aus der Immobilie herauszuquetschen? Es würde sich lohnen. Bei „AirBnB“ kostet eine 80-Quadratmeter-Wohnung im Samariterkiez in den kommenden 13 Tagen 1165 Euro. Also gut das Doppelte, was ihre reguläre Miete einbringen würde. Und nun? Welche Chancen hat Cornelia Otto? Rainer Wild vom Berliner Mieterverein sieht wenig Chancen, die Wohnung wiederzubekommen. „Die einzige Möglichkeit wäre, auf Schadensersatz zu klagen.“ Ausgang offen.
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