Bis zu 5 Kilometern Distanz hätten die Kinder zurücklegen müssen. Zu viel, so das Gericht. 1 Kilometer sei angemessen für Schulanfänger, besondere Gefahren wie stark befahrene Straßen müssten zusätzlich beachtet werden. Die Sprengellösung verstoße gegen die Regel „Kurze Beine, kurze Schulwege“. SAL
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