Gericht weist Klage ab

Lehrer kann Schüler-Handy tagelang einziehen

Geklagt hatten die Eltern des Schülers aus Berlin.

BK
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Symbolbild

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© imago/Westend61

Der Fall: Der Lehrer hatte das Handy des Schülers an einem Freitag eingezogen. Der Protest des Schülers nutzte nichts. Die Schulleitung weigerte sich, das Handy herauszugeben. Sondern entschied, es übers Wochenende unter Verschluss zu halten. Erst am Montag darauf durfte die Mutter das Telefon des Schülers wieder abholen. Der Fall ereignete sich schon 2015 an einer Sekundarschule in Berlin.

Ist das Ehrverletzung?

War das Einziehen und die Verwahrung des Handys rechtswidrig? Das war die Position der Eltern und des Schülers. Sie klagten. Sie sahen auch eine Demütigung und Ehrverletzung in dem Vorgehen des Lehrers.

Die Richter stellten nun das Gegenteil klar. Die plötzliche Unerreichbarkeit per Handy stelle keine unzumutbare Beeinträchtigung der Grundrechte des Schülers dar. Zudem sei das Vorgehen kein unerlaubter Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern. Es habe auch keine Diskriminierung vorgelegen: Es sei ein einmaliger Fall gewesen, der Jugendliche habe die Schule mittlerweile verlassen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies daher die Klage ab.

Die Eltern können gegen das Urteil jetzt noch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berufung gehen. (BK)

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