Das Kleingedruckte liest kaum jemand. Bis es teuer wird. Genau das ist jetzt der Kreuzfahrt-Reederei Aida Cruises zum Verhängnis geworden. Das Oberlandesgericht Rostock hat gleich mehrere Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen verboten – zu kundenfeindlich, urteilten die Richter. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), und er bekam Recht.
Aida verliert Streit um Stornoregel
Gleich drei Streitpunkte listet der vzbv auf: eine pauschale Gebühr bei Teilstornierungen, Mehrkosten für Passagiere im Quarantäne-Fall – und die Befugnis des Kapitäns, Gäste ohne Entschädigung von Bord zu schicken. Das Gericht erklärte eine Aida-Klausel zur Teilstornierung für unzulässig.
Bislang sollten Kunden bei der Absage einzelner Reisender bis zu 80 Prozent des anteiligen Reisepreises zahlen. Die Richter kritisierten, dass die Gebühr unabhängig vom Stornozeitpunkt fällig wurde, obwohl die Reederei die freigewordene Kabine oft erneut verkaufen kann.
Für viele Urlauber gehört eine Kreuzfahrt zum absoluten Traumurlaub. Doch es gibt einiges zu beachten.
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Auch beim Thema Quarantäne biss Aida auf Granit. Die Klausel sah vor, dass Passagiere selbst für Mehrkosten aufkommen müssen, wenn eine Quarantäne verhängt wird, die die Reederei nicht zu verantworten hat. Das Problem: Völlig unklar blieb, wie hoch diese Kosten überhaupt ausfallen könnten. Nach Ansicht des Gerichts (Az.: 2 UKl 2/25) gehört das Risiko aber grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Veranstalters – nicht auf die Schultern der Urlauber.
Rauswurf durch den Kapitän ohne Widerrede
Der dritte Punkt: Bislang durfte der Kapitän Passagiere quasi nach eigenem Ermessen von Bord verweisen – ohne Entschädigung, ohne Abwägung, ob das überhaupt verhältnismäßig war. Selbst wenn sich später herausstellte, dass der Rauswurf unberechtigt war oder nur ein Bagatellverstoß vorlag, guckten Betroffene in die Röhre. Bei diesem Punkt knickte Aida allerdings schon während des Verfahrens ein und erkannte den Unterlassungsanspruch an.
Die Reederei gibt sich unbeeindruckt: Man nehme die Entscheidung zur Kenntnis, hieß es auf dpa-Anfrage. Die kritisierten Punkte habe man ohnehin schon vor dem Urteil im Rahmen einer Überarbeitung der Reisebedingungen angepackt. Das Urteil ist laut vzbv noch nicht rechtskräftig. Aida könnte also noch in Berufung gehen.
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