Der Bamberger Verlag klagte gegen die Produktionsfirma der Filme. Denn in den vorgelegten Drehbüchern wich die Handlung zum Teil massiv von den Romanvorlagen Karl Mays ab. Der Verlag hatte sich deshalb auf sein Titelschutzrecht berufen – und jetzt vom Landgericht Nürnberg-Fürth recht bekommen.
Das Gericht entschied, dass die Streifen nicht „Winnetou und Old Shatterhand“, „Winnetou und der Schatz im Silbersee“ oder „Winnetous Tod“ heißen dürfen. Es sei nicht zulässig, die mit den Geschichten Karl Mays nichts oder fast nichts zu tun haben, unter diesen Titeln zu veröffentlichen, so das Gericht.
Spannend wird, unter welchen Titel der Apachen-Häuptling für RTL 2016 über die Mattscheibe reiten soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com