Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat sein Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet Chamissoplatz rechtmäßig zugunsten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) ausgeübt. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Der Bezirk dürfe das Vorkaufsrecht ausüben, weil zu befürchten sei, dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ohne die Ausübung des Vorkaufsrechts im konkreten Fall gefährdet ist, urteilte die 13. Kammer.
Die Kläger hatten argumentiert, dass das Haus gemäß den Zielen des Milieuschutzes genutzt werde. Die Richter erklärten, es komme nicht nur darauf an, ob das das Haus jetzt dem Milieuschutz gemäß genutzt werde, sondern ob die künftige Entwicklung den Zielen entspreche. Das sei hier nicht der Fall, da das Gebiet unter starkem Investitionsdruck stehe, die Mieten niedrig seien und die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu befürchten sei.
„Das Urteil ist für uns und unsere gängige Vorkaufspraxis sehr erfreulich", sagte Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne). „Ein wichtiger Baustein der Politik gegen Verdrängung kann nun noch konsequenter zur Geltung kommen.“ Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden (Urteil VG 13 K 724.17).
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