Geisterhaus in Friedenau

Besitzerin muss verfallenes Gebäude wieder bewohnbar machen

Laut Gerichtsurteil darf die Eigentümerin die Immobilie nicht verfallen lassen.

BK
Lesezeit 1 Min
Friedrich Dannenberg vor dem Haus Stubenrauchstr. 69 (Friedenau): „Es verrottet seit 30 Jahren.“

Friedrich Dannenberg vor dem Haus Stubenrauchstr. 69 (Friedenau): „Es verrottet seit 30 Jahren.“

© Thomas Lebie

Geisterhaus in Friedenau steht seit 2010 leer

Das sogenannte Geisterhaus in Friedenau verfällt und steht seit 2010 leer. 2015 ordnete das zuständige Bezirksamt an, dass die Besitzern das Haus auf eigene Kosten wieder herzustellen habe. Grundlage war das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, das seit 2014 gilt und die Wohnungsknappheit mildern soll.

Die Hausbesitzerin klagte. Das Gericht befand die Klage jedoch für unzulässig, weil die Frau nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben habe. Außerdem gelte das Zweckentfremdungsverbot auch für Wohnraum, der schon vor Inkrafttreten des Gesetzes Mängel hatte - solange man das Haus noch mit zumutbarem Aufwand wiederherstellen könne. (dpa)

Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com