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Hobbygärtner-Tipps

Frühlingseinbruch in Berlin – Vorsicht beim Griff zur Heckenschere

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet drastische Schnittmaßnahmen zwischen März und September zum Schutz der Tierwelt.

Foto von Autor/Autorin: Sharone Treskow
Aktualisiert am Lesezeit 3 Min
Seit dem 1. März gilt Vorsicht beim Heckenschnitt, das steht im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html">Bundesnaturschutzgesetz</a>.

Seit dem 1. März gilt Vorsicht beim Heckenschnitt, das steht im Bundesnaturschutzgesetz.

© Bartek Szewczyk/Imago

Es ist herrlich: 15 Grad und Sonne sind plötzlich Standard in Berlin, zumindest mittags. Die Natur erwacht, überall sprießen Sträucher und Bäume – doch für Hobbygärtner gilt jetzt Zurückhaltung.

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