Berlin - Wenn Beamte dem Englisch-Wahn verfallen, ist für die Bürger der "worst case" (schlimmst möglicher Fall) eingetreten. Bei all den überflüssigen Angeber-Vokabeln in Amtsbriefen verstehen sie oft nur Bahnhof. Dabei hat die Geschäftsordnung der Verwaltung einen Deutsch-Paragrafen: Fremdwörter nur im absoluten Notfall verwenden!Die "Soft Skills" (sozialen Fähigkeiten) manch eines Beamten sind offenbar miserabel. Einige scheinen als "One Face to the Customer", also einheitlicher Ansprechpartner für den Kunden, nichts zu taugen. "Es ist peinlich, wenn Bürger unverständliche Briefe von Senat und Verwaltung erhalten", sagt der Politiker Torsten Hilse (SPD). Er kämpft seit Jahren dafür, dass sich die Behörden an Paragraf 49, Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) für die Berliner Verwaltung halten.Darin heißt es klipp und klar: Fremdwörter dürfen nur benutzt werden, wenn es nicht anders geht (Wortlaut: siehe Kasten rechts). Genervte Bürger haben also meistens jedes Recht zur Beschwerde. Auch wenn sie dafür die "Service Hotline", also das Dienstleistungs-Telefon, anrufen müssen.Hilse findet das Eindruck-Schinden mit Englisch-Vokabeln regelrecht gefährlich. Er sagt: "Politiker und Beamte müssen in einer Demokratie verstanden werden!" Eine Beschwerde beim Senat brachte jetzt allerdings kein Machtwort (KURIER berichtete). Innensenator Ehrhart Körting (SPD) antwortete, die Einhaltung von Vorschriften sei Sache jeder einzelnen Verwaltung ...------------------------------Beamte, bitte lest diese Vorschrift!§ 49, Abs. 2 GGO: Fremdsprachliche Ausdrücke (auch aus dem angelsächsischen Sprachraum) sind grundsätzlich nur zu verwenden, soweit es aus fachlichen Gründen unumgänglich ist und die Verständlichkeit insbesondere gegenüber dem Bürger nicht beeinträchtigt wird. Die Verwendung fremdsprachlicher Ausdrücke scheidet insbesondere dann aus, wenn geeignete deutsche Wörter vorhanden sind oder solche bei neuen Sachverhalten aus vorhandenen Wortfeldern ohne besondere Schwierigkeit gebildet werden können.
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