Ilse B. (71) aus Marzahn:Unser Balkon musste wegen Reparaturen über den Sommer geräumt werden. Wer entschädigt mich für die Pflanzen?Sie können während der Unbenutzbarkeit des Balkons die Miete um 5 Prozent, maximal 10 Prozent mindern. Nach Abschluss der Arbeiten können Sie eine Neubepflanzung als verschuldensunabhängigen Aufwendungsersatz nach Instandsetzung geltend machen. Sie müssen jedoch beweisen, dass die abgeräumten Pflanzen wegen Lichtentzuges eingingen, sonst noch im September gelebt hätten(§ 554 Abs.4 BGB).
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