Bernhard Z. (53) aus Lichtenberg: Die Mieter über und unter mir kippen ihre Fenster oft stundenlang an. Bei mir steigen dadurch die Heizkosten. Was tun?Ein Anspruch, gegen das Lüftungsverhalten von Nachbarn vorzugehen, besteht grundsätzlich nicht. Ein Mietmangel liegt nur vor, wenn die vertraglich geschuldeten Temperaturen auch bei vollständigem Aufdrehen der Heizung nicht erreicht werden. Als Mindesttemperaturen gelten, soweit nicht anders vereinbart, von 6 bis 23 Uhr für Wohnräume 20 Grad, Bad und Toilette 21 Grad, von 23 bis 6 Uhr in allen Räumen 18 Grad.
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