Foul ist nicht gleich Foul

Wolfgang Büser
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Nach Ende der Fußball-WM spielen die Hobbyfußballer jetzt wieder selbst, statt Fußball im TV zu gucken. Doch in welchen Fällen kann ein verletzter Fußballer Schadenersatz verlangen?Der BGH hat es jetzt auf den Punkt gebracht: Zum einen reicht ein noch so brutal aussehendes Foul im Regelfall nicht aus, um den Brutalo dafür finanziell zur Rechenschaft zu ziehen. Hat nämlich der Schiedsrichter nicht die Rote Karte gezogen, dann wird es nichts mit dem Schmerzensgeld.Und zum Zweiten entschied der BGH, dass es für einen etwaigen Schadenersatzanspruch keinesfalls darauf ankommt, ob für den foulenden Spieler gegebenenfalls eine Privathaftpflichtversicherung eintreten kann oder nicht. Denn auch die Versicherung muss nur zahlen, wenn dem Versicherten ein Verschulden nachzuweisen ist (Az.: VI ZR 296/08).------------------------------* ARD-und ZDF-Rechtsexperte Wolfgang Büser gibt jeden Mittwoch im Berliner KURIER Tipps zu aktuellen Fragen.

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