Da hat Dortmunds Keeper Bürki keine Chance. Niklas Stark bückt sich extra, damit Plattes Geschoss durch die Lücke in der BVB-Mauer zischt.
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Sonnenschein, Auslaufen auf dem Schenckendorffplatz und gute Laune bei den blau-weißen Profis. Als Marvin Plattenhardt danach in die Umkleidekabine geht, stellt er sich bereitwillig mit ein paar Fans zum gemeinsamen Foto. Das ist Alltag für einen Fußballprofi. Die Stars machen es gerne, weil sie wissen, dass sie so ihren Anhängern eine riesige Freude bereiten.
Doch was Sonnabend nach dem Heimsieg in der VIP-Lounge des Stadions passierte, ist schlichtweg nicht nur unverschämt, es ist perfide, hinterhältig und ein Verstoß gegen Gesetze. Der AfD-Abgeordnete Frank Scheermesser setzte sich zu Platte und es entstand ein Foto. Dieses erschien dann wenige Minuten später auf dem Twitter-Account der Berliner AfD-Fraktion – ohne Plattenhardts Wissen oder gar seiner Einwilligung.
Gezielt, geschossen, getroffen! Plattenhardt ist happy über den goldenen Schuss zum 2:1 gegen Dortmund.
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„Ich habe Fotos gemacht mit Leuten, auch mit dieser Person. Ich habe ihn nicht erkannt. Er hat sich nicht vorgestellt“, erklärt Plattenhardt und ergänzt: „Das ist doch normal, dass man Fotos mit Fans macht. Es ist aber nicht korrekt, so etwas dann zu posten.“
Herthas Linksverteidiger reagierte völlig perfekt und wehrte sich gegen die billige, offensichtliche Propaganda, die sich mit ihm als Promi schmücken möchte, und twitterte an die AfD-Fraktion: „Foto bitte sofort löschen! Ich hatte keine Ahnung, wer sich da mit mir fotografieren lässt! Ich distanziere mich klar!“
Eine eindeutige und unmissverständliche Aufforderung, doch gelöscht war der Beitrag auch gestern Nachmittag noch nicht. „Ich bin kein Rechtsanwalt, ich weiß noch nicht, was da gemacht wird. Mal sehen, wie das in den nächsten Tagen verläuft. Ich denke, dass es nicht von den Leuten gelöscht wird. Wenn nicht, dann muss man da einen Rechtsanwalt einschalten.“ Der Verein wird Platte bei einer eventuellen Klage juristisch voll unterstützen.
Gegen was genau kann geklagt werden? Wegen des Verstoßes gegen Paragraf 22 des Kunst-Urhebergesetzes. Der lautet: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ Strafmaß: ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Kommt aber selten vor.
Auch das Strafgesetzbuch könnte zum Tragen kommen. Nach Paragraf 201a, Absatz 2: „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.“ Und schließlich ist auch eine ungenehmigte Verwertung von Fotos zu Werbezwecken unzulässig. Plattes Anwalt kann also zunächst auf Unterlassung und Schadensersatz klagen, wenn die AfD das Foto weiterhin im Internet lässt.
Was für ein Ärger nach dem Siegtor. Platte will das Bild am liebsten schnell vergessen und denkt lieber an sein geniales Freistoßtor in den rechten Torwinkel: „Als ich gegen den Ball getreten habe, habe ich sofort gespürt, dass ich ihn perfekt getroffen habe.“ Schöner kann ein Siegtor gegen eine Top-Mannschaft eigentlich nicht sein. Nur der Schnappschuss ging daneben ...
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